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Der Weg zum Traumwagen

Leasing oder Mietkauf?

Immer wieder erreicht uns die Frage, welche unterschiede zwischen Leasing und Mietkauf bestehen und welche Finanzierungsart sich am meisten „lohnt“.

Zum Restwertleasing


Diese Frage lässt sich pauschal nicht unbedingt beantworten. Die Wahl der passenden

Finanzierungsmöglichkeit ist grundlegend abhängig von persönlichen Faktoren wie z.B.

  • Möchten Sie privat oder gewerblich finanzieren?

  • Ist es Ihnen wichtig, direkt Eigentümer des Fahrzeugs zu werden?

  • Möchten Sie das Fahrzeug am Ende definitiv übernehmen?

  • Welche steuerlichen Aspekte sind für Ihr Geschäftsmodell von Vorteil?

  • Etc.

Grundlegend empfehlen wir jedem Kunden hierzu einen kurzen Austausch mit dem Steuerberater ihres Vertrauens.



Wir bieten die Fahrzeuge ausschließlich als Restwertleasing oder Mietkauf an. Was bedeutet das?


Restwertleasing


Beim Restwertleasing wird vor Vertragsabschluss ein fester Restwert nach Ablauf der Leasingzeit vereinbart. Dieser ist bereits unter Berücksichtigung der voraussichtlichen Fahrzeugnutzung kalkuliert. Das Fahrzeug wird am Leasingende von Ihnen übernommen. Da die Rückgabe an den Leasinggeber entfällt, sparen Sie somit viel Zeit und bares Geld. Sollte der Wagen am Leasingende einen höheren Restwert als vereinbart aufweisen, könnten Sie diesen noch mit Gewinn veräußern.

  • Ihre Liquidität bleibt erhalten, da sie keine große kapitalsumme am Anfang binden müssen

  • Bilanzneutral!

  • Feste, kalkulierbare Finanzierungskosten während der gesamten Laufzeit.

  • Keine Kilometerbeschränkung!


Mietkauf


Anders als beim Restwertleasing sind Sie beim Mietkauf von Anfang an wirtschaftlicher Eigentümer des Fahrzeugs und aktivieren dieses sofort in Ihrer Bilanz, da mit Abschluss des Vertrags bereits die Absicht besteht, das Objekt zu einem fest vereinbarten Termin zu erwerben. Daraus ergibt sich der große Vorteil, dass Sie eine schriftliche Bestätigung über die Übernahme nach Finanzierungsende erhalten. Beim Leasing wird Ihnen diese Option zwar ebenfalls eingeräumt, allerdings nicht schriftlich bestätigt. Die Gesamtkosten werden beim Mietkauf über eine vertraglich vereinbarte Laufzeit verteilt und durch vorher definierte, monatliche „Mietzahlungen“ bezahlt. Mit der letzten Rate geht dann auch das juristische Eigentum an Sie über.

  • Sie werden direkt Eigentümer des Objekts

  • Schonung der Liquidität

  • Planungssicherheit


 

Sie benötigen Hilfe bei der Wahl der richtigen Finanzierungsmöglichkeit? Dann sprechen Sie uns gerne an, wir freuen uns auf Ihre Anfrage!


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